Zulassungsvorraussetzungen

Wenn Sie die Anforderungen des § 21 Absatz 1 1. der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, können Sie unsere Zertifikatslehrgänge "Wohngebäude im Bestand" und "Nichtwohngebäude im Bestand" mit je 120 Unterrichtseinheiten besuchen. Die Inhalte des Lehrgangs zu den Nichtwohngebäuden setzen Basiswissen in Anlagentechnik und Nachweisverfahren voraus.
Wenn Sie die Anforderungen des § 21 Absatz 1 2.-4. oder die des § 29 Absatz 4-6 der gültigen EnEV erfüllen, können Sie unseren Zertifikatslehrgang "Wohngebäude im Bestand" besuchen.

Wir als Anbieter gehen davon aus, dass Sie einen für Ihre Anforderungen und Voraussetzungen geeigneten Fernlehrgang wählen. Weder überprüfen wir Ihr Vorwissen, noch ob Sie gemäß der gültigen EnEV zugelassen sind, unter bestimmten Bedingungen Energieausweise ausstellen zu dürfen. Je nach Institution können Sie sich unsere Lehrgänge als Fortbildung anerkennen lassen, z.B. als Architekt bei Ihrer Landeskammer.

Achtung! Die Ausstellungsberechtigten werden nicht ausdrücklich von einer bestimmten Stelle anerkannt und in keiner abschließenden Liste geführt. Die Frage "Wer darf einen Energieausweis für bestehende Gebäude ausstellen?" regeln somit allein die §§ 21 und 29 der EnEV.
Die potentiellen Aussteller müssen folglich selbst prüfen, ob sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wir können dies nicht entscheiden und hierzu keine Rechtsberatung offerieren.


Wer einen Energieausweis ausstellt und dazu nicht berechtigt ist, handelt ordnungswidrig und kann gemäß § 27 EnEV mit einem Bußgeld bestraft werden. Für vertiefende Fragen zur Berechtigung, Energieausweise ausstellen zu dürfen, möchten wir Sie auf zwei Stellen aufmerksam machen:


(Zertifikats-)Lehrgang "DIN V 18599 - Nichtwohngebäude im Bestand"

Die Inhalte des Lehrgangs stellen das Berechnungsverfahren der DIN V 18599 vor. Der Kurs eignet sind für die Personen, die die Anforderungen des § 21 Absatz 1 1. der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Er richtet sich vor allem an Architekten, Ingenieure, Energieberater, die bei der VWEW Energieverlag GmbH / EW Medien und Kongresse GmbH oder bei einem anderen Anbieter bereits einen EnEV-konformen Lehrgang zu Wohngebäuden im Bestand besuchten, und die sich nun gezielt in die Thematik der DIN V 18599 für Nichtwohngebäude einarbeiten möchten.


Lehrgang "Update EnEV 2007 auf 2009 - Wohngebäude im Bestand"

Dieser Lehrgang ist als Fortbildungsmaßnahme primär für Personen gedacht, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit bereits für bestimmte Energie-Dienstleistungen zugelassen sind und sich in den genannten Bereichen weiter qualifizieren wollen. Also vor allem Personen, die die Anforderungen der gültigen EnEV erfüllen: Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Handwerker und Techniker. Außerdem können bereits von anderen Institutionen zugelassene Energieberater mit den Lehrgängen ihr Wissen aktualisieren und erweitern. Von vornherein eingeschränkte Teilnahmevoraussetzungen sind nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich für die Interessenten aber, über technisches Grundlagenwissen zu verfügen.

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